Wer kann KulturGast werden?

Gast der KulturTafel Oldenburg können alle Oldenburger:innen und Berechtigte aus dem Umland werden, die über ein geringes Einkommen verfügen.

Hierzu zählen unter anderem:

• Menschen, die ALG II, ALG I oder Sozialgeld beziehen

• Menschen, die Grundsicherung bekommen

• Menschen, die arbeiten, aber „aufstocken“ müssen

• Selbstständige und Freiberufler:innen mit geringen Einkünften

• (Erwerbsminderungs-)Rentner:innen mit kleinen Renten

• Asylbewerber:innen

• Auszubildende, Lehrlinge & Studierende*

*Studierende der C. v. O. Universität Oldenburg haben über das Kulturticket des AStA bereits Zugang zu kostenlosen Restkarten an den Abendkassen der teilnehmenden Kultureinrichtungen.

Was bedeutet ein „geringes Einkommen“ in Zahlen?

Wir orientieren uns bei den Einkommensgrenzen an den Armutsgefährdungsschwellen der EU*.
Das maximale Netto-Einkommen, um als KulturGast berechtigt zu sein, liegt damit etwa bei:

• 1.300,- € für einen 1-Personen Haushalt
• 2.130- € für einen 2-Personen-Haushalt
• + 300,- € für jedes im Haushalt lebende Kind

*aktuellste Erhebung DESTATIS zum Jahr 2020 (Endergebnis) und 2021 (Erstergebnis) vom 4.8.2022

Als Einkommensnachweis kann vorgelegt werden:

• Bescheid zu ALG II oder ALG I

• Bescheid zur Grundsicherung

• Wohngeldbescheid

• Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt

• Rentenbescheid oder Bescheid zur Erwerbsminderungsrente

• Bescheid nach dem Asylbewerber-LeistungsGesetz

• Oldenburg-Pass oder Nachweis-Karte (Wardenburg)

Wer bereits Kunde der Oldenburger Tafel*, der Allgemeinen Sozialberatung der Caritas oder einer unserer weiteren Anmeldestellen ist, kann sich auch dort für die KulturTafel anmelden. Einfach in die Liste aller Anmeldestellen schauen, dort die Berechtigung auf dem Anmeldeformular mit Stempel und Datum bestätigen lassen und die Anmeldung dort abgeben.

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